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Branchen

Rohrreinigung für Behörden und öffentliche Einrichtungen

Kölner Rohr-Retter unterstützt Behörden, kommunale Einrichtungen und öffentliche Betriebe bei akuten Verstopfungen und planbaren Rohr- und Abflussarbeiten. Auftrag, Kostenrahmen und Rechnungsanforderungen werden vor Beginn eindeutig abgestimmt.

Täglich erreichbar von 07:00–23:00 Uhr – je nach Verfügbarkeit schnell vor Ort.

Geeignet für öffentliche Einrichtungen

  • Verwaltungsgebäude
  • Schulen
  • Kindertagesstätten
  • Theater und Kulturstätten
  • Sporthallen
  • Veranstaltungsgebäude
  • Kommunale Einrichtungen
  • Öffentlich betriebene Liegenschaften

Unsere Leistungen

  • WC- und Sanitärverstopfungen
  • Küchen- und Bodenabläufe
  • Fall- und Hauptleitungen
  • Hochdruckspülung
  • Rohrkamera-Untersuchung
  • Nachvollziehbarer Leistungsnachweis
  • Vorher- und Nachher-Fotos auf Wunsch
  • Planbare Reinigungsarbeiten

Klare Beauftragung und Kostenfreigabe

Vor Arbeitsbeginn benötigen wir eine nachvollziehbare Beauftragung, den zuständigen Ansprechpartner und den freigegebenen Kostenrahmen. Zusätzliche Arbeiten werden nur nach vorheriger Freigabe ausgeführt.

Rechnungsstellung für öffentliche Auftraggeber

Behörden und öffentliche Einrichtungen können nach bestätigter schriftlicher Beauftragung auf Rechnung zahlen. Abhängig von den Vorgaben des Auftraggebers kann die Rechnung als PDF, XRechnung oder ZUGFeRD bereitgestellt werden. Bestellnummer, Auftragsnummer, Vergabenummer, Dienststelle, Leitweg-ID und vorgeschriebener Übermittlungsweg müssen uns bei der Beauftragung mitgeteilt werden, sofern diese Angaben erforderlich sind.

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von 5 Sternen · 255 Google-Bewertungen

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FAQ

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Rohrreinigung für Behörden und öffentliche Einrichtungen – täglich erreichbar von 07:00–23:00 Uhr.

Dienststelle, Einsatzadresse, Art der Störung, zuständiger Ansprechpartner, freigegebener Kostenrahmen sowie – falls erforderlich – Bestellnummer, Auftragsnummer, Vergabenummer, Leitweg-ID und der vorgeschriebene Übermittlungsweg.

Ja. Nach bestätigter schriftlicher Beauftragung können Behörden und öffentliche Einrichtungen auf Rechnung zahlen. Die Zahlung auf Rechnung gilt erst nach Prüfung der angegebenen Daten und unserer ausdrücklichen Bestätigung als vereinbart.

Abhängig von den Vorgaben des Auftraggebers kann die Rechnung als PDF, XRechnung oder ZUGFeRD bereitgestellt werden. Leitweg-ID und Übermittlungsweg teilen Sie uns bitte bei der Beauftragung mit.

Ja. Sie erhalten einen nachvollziehbaren Leistungsnachweis mit Einsatzort, Ursache, ausgeführten Tätigkeiten, Technik und Material – auf Wunsch ergänzt um Vorher- und Nachher-Fotos.

Ja. Zusätzliche Arbeiten führen wir ausschließlich nach vorheriger Freigabe durch die zuständige Kontaktperson aus.

Anfrage

Auftrag einer öffentlichen Einrichtung anfragen

Senden Sie uns Ihre Einsatz-, Auftrags- und Rechnungsdaten – wir melden uns kurzfristig.

Mit dem Absenden ist noch keine verbindliche Auftragsannahme oder Freigabe der Zahlung auf Rechnung verbunden.

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